Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Am
Dienstag, den 17. Oktober 2023 hat das NRW-Landeskabinett den
Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau
der kommunalen Straßen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Die jahrelange Debatte der Vorgängerregierung aus SPD und Grüne
findet mit dem eingelösten Versprechen aus dem Koalitionsvertrag
nun ein Ende. Durch diesen Gesetzentwurf des Kabinetts sollen
zukünftig Straßenbaubeiträge für Anliegerinnen und Anlieger
abgeschafft werden, wodurch sich eine 100-prozentige Entlastung
bei der Eigenbeteiligung ergibt. Der Entwurf wird dem Landtag
zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Das
Gesetz gilt für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar
2024 beschlossen werden.
Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung betonte: „Der
Gesetzentwurf führt ohne Umwege geradeaus zur Abschaffung
der Straßenausbaubeiträge. Bürgerinnen und Bürger bekommen
volle Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die rechtliche
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach 54 Jahren im Kommunalabgabengesetzes
Nordrhein-Westfalen im Interesse der beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen
und -eigentümer auf den Weg gebracht.“
Schon rückwirkend seit 2018 müssen Anliegerinnen
und Anlieger defacto keine Ausbaubeiträge mehr finanzieren.
Die schwarz-gelbe Regierung hatte damals für beitragsfällige
Straßenbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen
wurden, eine 100-Prozent-Förderung beschlossen.
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